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Teilnahmebedingungen

I. Marken-Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen mit Monatssiegern (Monatsgewinner und Sonderziehung):

Teilnahme ab 18 Jahren. Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des 'markt intern'-Verlages sowie Inhaber und Mitarbeiter der beteiligten Geschäfte sowie deren Angehörige.

Die Gewinner werden am 10. eines jeden Monats im Aktionszeitraum (November 2023 bis August 2024) unter allen bis zum 9. eines Monats bei ˈmarkt internˈ eingegangenen (Post/online/Facebook) richtigen Antworten auf die Gewinnspielfrage nach dem Zufallsprinzip ausgelost und gemäß ihrer angegebenen Kontaktdaten informiert. Für die Ziehung der Monatsgewinner im Juli und August 2024 müssen sich die Teilnehmer bis zum Einsendeschluss am 30.06.2024 an dem Gewinnspiel beteiligt haben. Ziehung der monatlichen Gewinner ab November 2023. Ende des Aktionszeitraums und letzte Verlosung ist im August 2024.

'markt intern' behält sich bei Verstoß gegen diese Bedingungen den Ausschluss des Teilnehmers vor.

Jeder Teilnehmer kann nur einmal gewinnen.

Die Gewinnübergabe erfolgt durch den teilnehmenden Fachhändler oder auf dem Postweg. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Teilnahmeschluss der Aktion ist der 30. Juni 2024. Sonderziehung im März/April 2024. Für die Teilnahme an der Sonderziehung mit den zusätzlichen Hauptgewinnen gilt der Teilnahmeschluss 21.03.2024. 

Postalisch zählt der Poststempel, online die Teilnahme auf www.ichkaufgernvorort.de und auf Facebook der Zeitpunkt des Kommentars unter dem Post auf www.facebook.com/ichkaufgernvorort  (nachfolgend IKGVO-Fanpage). 

Die Teilnahme am Marken-Gewinnspiel wird von Facebook bzw. Metaverse weder gesponsert noch organisiert. Verantwortlich für die Durchführung des Marken-Gewinnspiels ist die markt intern Verlag GmbH (nachfolgend 'markt intern' oder 'mi').

Gewinnübergabe:

Die Gewinne werden als Scheck in dem teilnehmenden oder in dem von dem Gewinner als „Lieblingshändler“ vor Ort genannten Geschäft übergeben oder per Banküberweisung ausgezahlt.

'markt intern' hat ein hohes Interesse daran, dass die Gewinnübergabe (insbesondere der Hauptgewinne) persönlich stattfindet und diese Gewinnübergabe transparent gegenüber den Partnern, Fachhandel und Endverbrauchern kommuniziert werden kann.

Die Vor- und Zunamen der Gewinner können in Offline- und Online-Medien mit Wohnort genannt werden, ggf. mit Foto der Gewinnübergabe. 'markt intern' ist berechtigt, den Gewinn abzuerkennen und einen Ersatz-Gewinner zu ziehen, wenn ein Gewinner mit der Veröffentlichung dieser Daten nicht einverstanden ist.

II. 'ICH KAUF GERN VOR ORT' – Wettbewerbe (Facebook / Instagram) und sonstige Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen:

Die Teilnahme an den 'ICH KAUF GERN VOR ORT'- Wettbewerben und den sonstigen Gewinnspielen, die ganz oder teilweise in Social-Media beworben oder über diese abgewickelt werden (wie z. B. Facebook oder Instagram), wird von diesen weder gesponsert noch organisiert. Verantwortlich für die Durchführung der Wettbewerbe und sonstigen Gewinnspiele ist die markt intern Verlag GmbH (nachfolgend 'markt intern' oder 'mi'). Die bereitgestellten Informationen werden seitens 'markt intern' einzig für die Auswertung der Wettbewerbe sowie interne Statistiken verwendet.

Die Teilnahme setzt die Beachtung der nachfolgenden Teilnahmebedingungen voraus:

Dauer:

Bei den Wettbewerben 'ICH KAUF GERN VOR ORT' und den sonstigen Gewinnspielen handelt es sich um Gewinnspiele mit unterschiedlich langer Teilnahmemöglichkeit. Start und Ende des jeweiligen Wettbewerbs werden auf der jeweils von 'markt intern' ausgesuchten Social-Media-Plattform (z. B. über die IKGVO-Fanpage) bekannt gegeben.

Gewinne:

Für jeden der Wettbewerbe und jedes der sonstigen Gewinnspiele gibt es einen Sach- oder Geld-Gewinn, der zum Start bekannt gegeben wird.

Eine Übertragung des Gewinns an Dritte ist nur mit Einwilligung von 'markt intern' gestattet.

Am Ende des jeweiligen Gewinnspiels oder Wettbewerbs wird der Gewinner bzw. werden die Gewinner per Zufallsprinzip (Losverfahren) oder durch eine von 'markt intern' gebildete Experten-Jury (Wahlverfahren) anhand der Kriterien Originalität, Regionalität und Glaubwürdigkeit der Gesamtaussage sowie ggf. der Interaktionen (Likes, Shares, Kommentare) ermittelt. Das Verfahren – Los oder Wahl – wird im jeweiligen Gewinnspiel angegeben.

Ferner behält 'markt intern' sich vor, andere Gewinnspielmöglichkeiten durchzuführen, die dann in dem jeweiligen Post bzw. App oder ähnlichem erklärt werden.

Teilnahme:

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder Wettbewerb erfolgt gemäß dem am Start der Aktion erfolgten Aufruf, beispielsweise durch das Posten (Hochladen) oder Einsenden eines Fotos auf die IKGVO-Facebookseite verbunden mit der Botschaft 'ICH KAUF GERN VOR ORT', durch das Kommentieren eines Beitrags oder durch die Kombination mehrerer Elemente (z. B. Abonnement der IKGVO-Social-Media-Seite und Kommentar unter einem Facebook-/Instagram-Post). Welche Interaktion im jeweiligen Wettbewerb als Teilnahmebedingung vorausgesetzt wird, entnehmen Sie dem entsprechenden Post zum Start des Gewinnspiels.

Wird ein Foto verlangt, können, sofern im jeweiligen Foto-Wettbewerb nichts anderes angegeben ist, neben der Botschaft 'ICH KAUF GERN VOR ORT' die teilnehmende Person allein, die teilnehmende Person gemeinsam mit anderen Personen oder auch eine oder mehrere andere Personen abgebildet sein. Ferner können Fotos mit bzw. von Fachgeschäften/Meisterbetrieben oder Apotheken erstellt werden, auf denen zusätzlich der Slogan 'ICH KAUF GERN VOR ORT' zu sehen ist. Sind andere Personen abgebildet, hat die teilnehmende Person dafür zu sorgen, dass diese Personen mit der Verwendung ihres Fotos im Rahmen der 'ICH KAUF GERN VOR ORT'-Foto-Wettbewerbe und der vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden sind.

Achtung: Handelt es sich bei den anderen Personen um Minderjährige, ist darauf zu achten, dass diese nicht zur Schau gestellt oder gar bloßgestellt werden. Ausdrückliche und informierte Einwilligungen der Erziehungsberechtigten, aber insbesondere auch der betroffenen Kinder und Jugendlichen, sind einzuholen.

Näheres dazu, warum der Kinder- und Jugendschutz beim Umgang mit Social Media besonders wichtig ist und wie er sinnvoll praktiziert werden kann, finden Sie auf der Website des Deutschen Kinderhilfswerks unter www.dkhw.de/schwerpunkte/medienkompetenz/studie-kinderbilderrechte/.

Wenn im einzelnen Wettbewerb auf der IKGVO-Seite oder dem entsprechenden Post nicht ausnahmsweise anders angegeben, sind alle kreativen Umsetzungsformen erlaubt (z. B. ein Rap, ein Video oder ein Gedicht). Im jeweiligen Kontext muss die Botschaft 'ICH KAUF GERN VOR ORT' verwendet werden.

Bei einem Kommentar-Gewinnspiel zählt der Kommentar, der ebenfalls explizit im Kontext mit 'ICH KAUF GERN VOR ORT' stehen muss.

Eine Teilnahme durch Fachhändler ist zulässig, nicht jedoch das Posten (Hochladen) von Kundenfotos durch einen Fachhändler. Die Anzahl der Fotos ist nicht beschränkt. Likes dürfen durch jede natürliche Person abgegeben werden. Pro Bild darf jede Person nur einen Like abgeben. Es zählen nur solche Likes mit, die während der Dauer des jeweiligen Foto-Wettbewerbs abgegeben wurden.

Die Teilnahme am Wettbewerb beinhaltet im Gewinnfall das Einverständnis zur Nennung des auf den beteiligten Social-Media-Plattformen verwendeten Namens in einem separaten Eintrag (Post) und zur dauerhaften Veröffentlichung auf der IKGVO-Facebook-Seite und ggf. auf weiteren Social-Media Plattformen oder durch die Antwort seitens der IKGVO-Fanpage auf den Kommentar des Gewinners. Die Gewinnerbekanntgabe erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Wettbewerbs auf der IKGVO-Facebook-Seite. Der Gewinner muss sich innerhalb von sieben Wochentagen (sofern nichts anderes angegeben ist) bei 'markt intern' gemeldet haben, sonst kann der Gewinn an jemand anderen vergeben werden.

'markt intern' behält sich vor, hochgeladene Fotos oder sonstige eingereichte Beiträge nicht zur Teilnahme am Wettbewerb freizugeben oder aus einem laufenden Wettbewerb zu entfernen, wenn der Verdacht von Rechtsverletzungen insbesondere persönlichkeitsrechtlicher Art besteht, oder wenn Manipulationen erwiesen oder zu befürchten sind, oder wenn unangemessene Inhalte verbreitet werden, oder wenn eingetragene Marken blickfangmäßig herausgestellt werden. Gleiches gilt für Kommentare und sonstige Begleittexte. Bitte beachten Sie, dass wir aus Vorsichtgründen in Zweifelsfällen zugunsten der Rechteinhaber entscheiden, also Bilder oder sonstige Beiträge entfernen. Dies gilt insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes.

Gewinnübergabe:

Die Gewinnübergabe erfolgt nach Wahl von 'markt intern' durch Versand an die Postadresse oder über einen örtlichen Fachhandelspartner. Sofern Letzteres gilt, werden die Einzelheiten auf der jeweiligen Social-Media-Plattform (z. B. über einen Facebook- oder Instagram-Post) beschrieben.

'markt intern' hat bei der Übergabe des Gewinns durch einen Fachhandelspartner ein hohes Interesse daran, dass die Gewinnübergabe persönlich stattfindet und transparent gemacht werden kann. Die Gewinner treten daher automatisch von ihrem Gewinn zurück, wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass ihr Name (abgekürzter Vor- sowie Zuname) in den Offline- und Online-Medien genannt wird, und dass Fotos von der Gewinnübergabe gemacht und in diesen Medien veröffentlicht werden können. Ist der Gewinner mit einer entsprechenden Nennung nicht einverstanden, ist 'markt intern' berechtigt, zeitnah Ersatz-Gewinner zu ziehen. Entsprechendes gilt beim Postversand, wenn der Gewinner nicht damit einverstanden ist, dass sein Name (abgekürzter Vor- sowie Zuname) in den Offline- und Online-Medien genannt wird.

III. Allgemeine Bedingungen

Haftungsausschluss:

'markt intern' haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme an den Wettbewerben oder der eventuellen Nichterreichbarkeit des Internetservers ergeben.

Datenschutz:

Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Ausschluss des Rechtsweges:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Sonstiges:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An dieser Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.